Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Impex Barneveld B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Barneveld, hinterlegt bei der niederländischen Kamer van Koophandel am 15. Oktober 2015

Artikel 1 – Allgemeines
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist Impex Barneveld B.V. die Partei, die sich dieser AGB bedient, während die andere Partei als Käufer bezeichnet wird.

Artikel 2 – Geltungsbereich 
2.1  Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge sowie alle daraus hervorgehenden Verpflichtungen von Impex Barneveld B.V. bzw. alle Angebote, Verträge und Verpflichtungen, an denen Impex Barneveld B.V. beteiligt ist. 
2.2  Für alle Angebote und Verträge von Impex Barneveld B.V. bzw. alle Angebote und Verträge, an denen Impex Barneveld B.V. beteiligt ist, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, ungeachtet eventueller (früherer) Verweise des Käufers auf seine eigenen oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen. Impex Barneveld B.V. weist vom Käufer für anwendbar erklärte allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich zurück und hat solche daher auch niemals akzeptiert.
2.3  Besondere allgemeine Geschäftsbedingungen von Impex Barneveld B.V. und abweichende Bestimmungen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich von Impex Barneveld B.V. angenommen wurden.

Artikel 3 – Angebot und Annahme  
3.1  Alle Angebote von Impex Barneveld B.V. sind freibleibend, sofern in einem schriftlichen Angebot nicht etwas anderes angegeben ist. Verträge gelten als zustande gekommen, sobald Impex Barneveld B.V. das Angebot schriftlich angenommen oder mit der Vertragserfüllung begonnen hat.
3.2  Sofern ein Angebot freibleibend ist und dieses Angebot vom Käufer angenommen wird, hat Impex Barneveld B.V. das Recht, dieses Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
3.3  Die in Angeboten enthaltenen Beschreibungen sind möglichst genau, für Impex Barneveld B.V. jedoch nicht verbindlich. Impex Barneveld B.V. behält sich Änderungen technischer Art vor. Impex Barneveld B.V. und seine Lieferanten behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Produkten – bei Material, Konstruktion oder Form – vorzunehmen, ohne dies vorab anzukündigen.
3.4  Verträge sind für Impex Barneveld B.V. erst verbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung oder einem befugten Prokuristen schriftlich bestätigt wurden. Aufträge, die von Vertretern, Vermittlern oder anderen Personen für oder im Auftrag von Impex Barneveld B.V. angenommen werden, erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von Impex Barneveld B.V. entsprechend dem oben Beschriebenen schriftlich bestätigt wurden.
3.5  Eine Stornierung von Bestellungen ist nur nach schriftlicher Einwilligung von Impex Barneveld B.V. möglich und Impex Barneveld B.V. ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz in Höhe von mindestens 15 % des Werts der stornierten Bestellung exkl. USt. in Rechnung zu stellen.

Artikel 4 – Lieferung
4.1  Voraussichtliche Lieferzeiten gelten keinesfalls als verbindlich. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss Impex Barneveld B.V. schriftlich gemahnt werden. Impex Barneveld B.V. übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Überschreitung der Lieferzeit.
4.2  Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk. Die Waren gehen in diesem Fall ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.3  Impex Barneveld B.V. hat das Recht, die gekauften Waren in Teillieferungen zu liefern. Jede Teillieferung wird sodann als separate Transaktion betrachtet.
4.4  Impex Barneveld B.V. ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, solange der Käufer nicht alle seine gegenüber Impex Barneveld B.V. bestehenden Pflichten erfüllt hat. Die Aussetzung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer seine Pflichten erfüllt.

Artikel 5 – Aussetzung 
5.1  Impex Barneveld B.V. ist befugt, die Erfüllung der Pflichten auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn Impex Barneveld B.V. nach Vertragsabschluss zur Kenntnis gekommene Umstände einen guten Grund darstellen, zu fürchten, dass der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllen wird. 

Artikel 6 – Preise
6.1  Alle Preise verstehen sich in Euro, gelten für Lieferungen ab Werk (Lager oder Werkstatt) und enthalten keine Umsatzsteuer (USt.), andere Steuern und Abgaben sowie auch keine eventuellen Transport- und Verpackungskosten.
6.2  Sollte es nach Vertragsabschluss zu Änderungen bei die Produktionskosten beeinflussenden Faktoren, darunter, jedoch nicht ausschließlich Preisänderungen bei essenziellen Hilfsmaterialien, Rohstoffen oder Komponenten der zu liefernden Waren, und/oder zu Änderungen bei Devisenkosten, Transportkosten, Sozialabgaben, Einfuhrzöllen und anderen Steuern kommen, ist Impex Barneveld B.V. berechtigt, diese im Preis zu berücksichtigen.
6.3  Preiserhöhungen, die aufgrund einer Ergänzung oderÄnderung des Auftrags entstehen, sind jederzeit vom Käufer zu tragen.

Artikel 7 – Zahlung
7.1  Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge und Rabatte zu erfolgen. Eine Aufrechnung ist nicht erlaubt.
7.2  Alle Zahlungsfristen gelten als verbindliche Fristen.
7.3  Impex Barneveld B.V. hat das Recht, jederzeit eine Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.
7.4  Sofern Impex Barneveld B.V. irgendeine Forderung gegenüber dem Käufer hat, die nicht aus den gelieferten oder zu liefernden Waren bzw. den für den Käufer erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen hervorgeht, etwa Forderungen wegen mangelhafter Erfüllung eines Vertrages, dienen vom Käufer getätigte Zahlungen zuerst zur Erfüllung dieser Forderungen.
7.5  Vom Käufer getätigten Zahlungen dienen immer (vorbehaltlich Artikel 7.4) der Begleichung aller fälligen Zinsen und Gebühren und danach der am längsten offenen Rechnungen, selbst wenn der Käufer angibt, dass es sich um die Begleichung einer späteren Rechnung handelt.
7.6  Falls der Käufer eine oder mehrere Zahlungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und muss Impex ohne weitere Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe der niederländischen gesetzlichen Zinsen für Handelsverträge gem. Artikel 6:119a des niederländischen Burgerlijk Wetboek (Bürgerliches Gesetzbuch) zahlen.  Diese Zinsen entsprechend dem Hauptrefinanzierungssatz, der von der Europäischen Zentralbank für ihr aktuellstes Hauptrefinanzierungsgeschäft, das vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen halben Jahres stattgefunden hat, festgesetzt wurde, zuzüglich 7 %. 
7.7  Darüber hinaus sind alle Gerichtskosten sowie außergerichtlichen Kosten vom Käufer zu tragen, wobei die außergerichtlichen Kosten auf 10 % des Rechnungsbetrags und mindestens 250,00 € festgesetzt werden. 

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt
8.1  Durch die Lieferung der Waren geht zwar die Gefahr, nicht aber das Eigentum der Waren auf den Käufer über. Das Eigentum aller dem Käufer von Impex Barneveld B.V. verkauften und gelieferten Waren bleibt bei Impex Barneveld B.V., solange der Käufer die Forderungen von Impex Barneveld B.V. aufgrund des betreffenden Vertrages oder ähnlicher Verträge sowie die Forderungen von Impex Barneveld B.V. aufgrund einer mangelhaften Erfüllung solcher Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Dies gilt auch für Forderungen aufgrund von Geldbußen, Zinsen und Gebühren.
8.2  Der Käufer ist, solange er die oben genannten Forderungen nicht erfüllt hat, nicht berechtigt, für die von Impex Barneveld B.V. gelieferten Waren ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht zu gewähren, und verpflichtet sich, auf erste Aufforderung von Impex Barneveld B.V. hin gegenüber Dritten, die ein solches Recht begründen wollen, zu erklären, dass er nicht zur Einräumung eines Pfandrechts befugt ist. Ferner verpflichtet sich der Käufer, keine Dokumente zu unterzeichnen, mit denen ein Pfandrecht für die Waren begründet wird.
8.3  Sofern Impex Barneveld B.V. keinen Anspruch auf einen Eigentumsvorbehalt gem. Artikel 8.1 dieser AGB erheben kann, überträgt Impex Barneveld B.V. die dem Käufer zu liefernden Waren unter Vorbehalt eines besitzlosen Pfandrechts auf den Käufer.
8.4  Der Käufer ist in Zusammenhang mit den Bestimmungen in diesem Artikel zur Mitwirkung an der Erstellung und Unterzeichnung einer Pfandurkunde verpflichtet. Die Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen.
8.5  Sollte der Käufer die aus Artikel 8.1 bis 8.4 hervorgehenden Pflichten nicht erfüllen, hat er eine sofort fällige Strafe in Höhe von 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) pro Tag oder angefangenen Tag, an dem der Käufer seine Pflichten aufgrund von Artikel 8.1 bis 8.4 nicht erfüllt, zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Impex Barneveld B.V., Anspruch auf vollständigen Schadensersatz zu erheben.

Artikel 9 – Zurückbehaltungsrecht 
9.1  Unbeschadet des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts ist Impex Barneveld B.V. berechtigt, jegliche Sachen des Käufers, die ihm aus irgendeinem Grund zur Verfügung gestellt wurden, zu behalten, um eine vollständige Erfüllung aller Forderungen, die Impex Barneveld B.V. aus jeglichen Grund gegenüber dem Käufer hat, zu erreichen, sofern der Käufer nicht für diese Forderungen eine ausreichende Sicherheit geleistet hat. Das Zurückbehaltungsrecht gilt für Impex Barneveld B.V. auch, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen hat oder für insolvent erklärt wurde.
9.2  Wenn der Käufer seine (Zahlungs-)Pflichten nicht erfüllt, ist Impex Barneveld B.V. berechtigt, nach Mahnung des Käufers die gelieferten Waren, die gem. Artikel 8 sein Eigentum geblieben sind, wieder an sich zu nehmen, wodurch der (Kauf-)Vertrag  aufgelöst wird, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, Impex Barneveld B.V. oder von Impex Barneveld B.V. beauftragten Dritten Zutritt zu jenem Ort zu gewähren, an dem sich die gelieferten Waren befinden, damit diese mitgenommen werden können.

Artikel 10 – Reklamationen
10.1  Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach der Lieferung gründlich auf Mängel hin zu untersuchen und bei Feststellung von Mängeln Impex Barneveld B.V.  unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Benachrichtigt der Käufer Impex Barneveld B.V. nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich über Mängel, die bei einer gründlichen Untersuchung festgestellt werden konnten, wird davon ausgegangen, dass der Käufer dem Zustand der gelieferten Waren zustimmt, und jeglicher Anspruch gegenüber Impex Barneveld B.V. in Bezug auf Mängel erlischt.
10.2  Der Käufer kann sich nicht mehr auf eine mangelhafte Leistung berufen, die bei einer ersten gründlichen Kontrolle (gem. Artikel 10.1) nicht entdeckt werden konnte, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder berechtigterweise hätte feststellen müssen, bei Impex Barneveld B.V. dagegen per Einschreiben Einspruch erhoben hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Funktion der Waren kennt, und er verpflichtet sich, Benutzer entsprechend zu unterweisen.
10.3  Der Käufer muss Impex Barneveld B.V. jederzeit die Gelegenheit bieten, eventuelle Mängel zu beheben.
10.4  Der Käufer verliert alle Ansprüche und Befugnisse, die ihm aufgrund eines Mangels zustehen, wenn er nicht innerhalb der oben genannten Fristen eine Beschwerde eingereicht hat und Impex Barneveld B.V. nicht die Gelegenheit geboten hat, die Mängel zu beheben, oder wenn er nicht die nötige Sorgfalt walten ließ, um die Mängel so schnell wie möglich festzustellen. Der Käufer verliert zudem alle Ansprüche und Befugnisse, die ihm aufgrund eines Mangels zustehen, wenn die Waren nach der Lieferung durch Impex Barneveld B.V. auf irgendeine Weise be- oder verarbeitet, benutzt, verunreinigt oder beschädigt wurden.
10.5  Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Waren, über die er eine Beschwerde einreicht, von Impex Barneveld B.V. geliefert wurden.
10.6  Impex Barneveld B.V. muss unverzüglich nach Erhalt einer Beschwerde die Gelegenheit bekommen, die Beschwerde zu kontrollieren. Sofern eine Beschwerde nach dem Urteil von Impex Barneveld B.V. gerechtfertigt ist, wird Impex Barneveld B.V. nach eigener Wahl entweder Schadensersatz maximal in Höhe des Rechnungsbetrags der gelieferten Waren zahlen oder die gelieferten Waren kostenlos nach deren Rückgabe im Originalzustand ersetzen. Impex Barneveld B.V. ist zu keinem weiteren Schadens- oder Kostenersatz verpflichtet.
10.7  Der Käufer ist erst berechtigt, Waren zurückzugeben, nachdem Impex Barneveld B.V. und der Käufer darüber ein schriftliches Einvernehmen erzielt haben.
10.8  Sofern Impex Barneveld B.V. aufgrund von Artikel 10.7 Waren zurücknimmt, hat Impex Barneveld B.V. das Recht, die zurückgegebenen Waren technisch zu kontrollieren, auch wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde. Für diese Kontrolle kann dem Käufer eine Gebühr in Höhe von 10 % des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt werden. Zudem stellt Impex Barneveld B.V. in diesem Fall eine feste Gebühr von 25 € als Teilersatz für die entstandenen Verwaltungs-, Lager- und Buchhaltungskosten in Rechnung.

Artikel 11 – Garantie
11.1  Impex Barneveld B.V. garantiert die Tauglichkeit der verkauften und gelieferten Waren für den Zeitraum der Garantiefrist.
11.2  Impex Barneveld B.V. haftet für alle Mängel an den gelieferten Waren, die nachweislich einem Produktions- oder Materialfehler zuzuschreiben sind, sofern die diesbezügliche Beschwerde schriftlich innerhalb der Garantiefrist bzw. der in Artikel 10 genannten Fristen übermittelt wurde.
11.3  Die Garantie gilt, sofern sie in Garantiescheinen oder in separaten Garantievereinbarungen festgehalten wurde und die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
11.4  Impex Barneveld B.V. haftet auch für eine mangelhafte Umsetzung der vom Unternehmen durchgeführten Montagearbeiten, sofern die Mängel innerhalb von 8 Tagen nach der Durchführung gemeldet wurden.
11.5  Die Garantie umfasst – nach eigener Entscheidung von Impex Barneveld B.V. – die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Tausch mangelhafter Waren oder die nachträgliche Verbesserung von mangelhaft durchgeführten Arbeiten. Sofern eine Reparatur mangelhafter Waren oder eine Lieferung tauglicher Waren bzw. die korrekte nachträgliche Durchführung der Arbeiten durch Impex Barneveld B.V. nicht mehr möglich oder sinnvoll ist – dies unterliegt der Beurteilung von Impex Barneveld B.V. –, hat der Käufer Anspruch auf eine Gutschrift, die maximal der Höhe des Rechnungsbetrags der erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Waren entspricht.
11.6  Der Garantieanspruch erlischt, wenn:

  1. der Käufer Impex Barneveld B.V. eventuelle Mängel nicht innerhalb der in Artikel 10 genannten Fristen meldet;
  2. Impex Barneveld B.V. nicht die Gelegenheit bekommt, die Mängel zu beheben;
  3. der Käufer oder Dritte ohne Vorwissen oder Einwilligung von Impex Barneveld B.V. Arbeiten durchgeführt haben, die mit den von Impex Barneveld B.V. gelieferten Waren bzw. durchgeführten Arbeiten in Zusammenhang stehen, und der Käufer oder Dritte die Waren unsachgemäß verwendet, keine richtige Wartung durchgeführt oder an den Waren Änderungen vorgenommen haben.

Artikel 12 – Haftung und Haftungsfreistellung
12.1  Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen haftet Impex Barneveld B.V. nicht für Schäden aller Art, darunter alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden wie Folgeschäden oder Betriebsunterbrechungen, vorbehaltlich Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Impex Barneveld B.V., seinen Arbeitnehmern oder Hilfspersonen verursacht wurden.
12.2  Sofern Impex Barneveld B.V. irgendeine Haftungspflicht hat, ist die Haftung bei unmittelbaren Schäden immer auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. In Fällen, in denen die Folgen der Bestimmung in diesem Artikel zu offenkundig unangemessenen Ergebnissen führen, kann von dieser Bestimmung – nach gegenseitiger Absprache – abgewichen werden.
12.3  Die Haftung von Impex Barneveld B.V. ist jederzeit auf jenen Betrag beschränkt, für den die Versicherung Deckung bietet. Am 1. Juli 2015 beträgt die maximale Leistung pro Ereignis 2.500.000,00 €. Der Höchstbetrag, der pro Jahr von der Versicherung ausgezahlt wird, beträgt 5.000.000,00 €.
12.4  Schadensersatzforderungen aufgrund des Obigen müssen Impex Barneveld B.V. spätestens 8 Tage nach Eintritt des Schadens oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Schaden feststellen hätte können, schriftlich gemeldet werden. Geschieht dies nicht, verliert der Käufer jeglichen Anspruch auf Schadensersatz.
12.5  Impex Barneveld B.V. haftet nicht für Schäden, die durch äußere Ursachen an eigenen Waren oder Waren Dritter verursacht werden. Unter einer äußeren Ursache wird unter anderem, aber nicht ausschließlich ein Schaden infolge der Wasserqualität verstanden.
12.6  Falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Niederlande hat und den Transport der Waren selbst übernimmt, haftet der Käufer gegenüber Impex Barneveld B.V. für die tatsächliche Ausfuhr der Waren aus den Niederlanden. 

Artikel 13 – Haftungsfreistellung bei Forderungen der Steuerbehörde  
13.1  Sollte der Käufer gegen die vorige Bestimmung verstoßen, hat er Impex Barneveld B.V. von allen Forderungen der Steuerbehörde – im Besonderen in Bezug auf die Umsatzsteuer – oder von Dritten freizustellen.

Artikel 14 – Höhere Gewalt
14.1  Impex Barneveld B.V. muss seine Pflichten nicht erfüllen, wenn das Unternehmen daran infolge eines Umstandes, der nicht von ihm selbst verschuldet wurde und auch nicht laut Gesetz, einem Rechtsgeschäft oder einer im Handelsverkehr geltenden Auffassung auf seine Rechnung geht, gehindert wird.
14.2  Sofern Impex Barneveld B.V. durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände, darunter, jedoch nicht ausschließlich Arbeitsstreiks, Stockungen in der Anlieferung von Rohstoffen oder Halbfertigprodukten und Feuer sowohl bei Impex Barneveld B.V. als auch seinen Lieferanten, nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, seine Vertragspflichten zu erfüllen, hat Impex Barneveld B.V. das Recht, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen oder – sofern eine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist – zur Gänze oder teilweise aufzulösen.
14.3  Der Käufer ist in den in Artikel 14.1 und 14.2 genannten Fällen nicht zur Auflösung des Vertrages oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. Eine Ausnahme stellt ein Ersatz aufgrund eines Verzögerungsschadens dar. 

Artikel 15 – Software 
15.1  Der Käufer darf mit Ausnahme von Fällen, in denen das Gesetz die erlaubt, ohne vorhergehende schriftliche Einwilligung von Impex Barneveld B.V. die gelieferte Software bzw. die gelieferten Programme nicht zur Gänze oder teilweise zerlegen, dekompilieren, einem Reverse Engineering unterziehen, mit anderen Geräten zusammenführen oder kombinieren, kopieren, reproduzieren, vervielfältigen, übersetzen, anpassen, mit Varianten versehen oder ändern.
15.2  Bei einem Verstoß gegen die im vorigen Absatz beschriebene Bestimmung hat der Käufer Impex Barneveld eine sofort fällige Strafe in Höhe von 25.000 € pro Verstoß zu zahlen, wobei das Recht von Impex Barneveld, Schadensersatz für den gesamten durch den Verstoß entstandenen Schaden zu fordern, unberührt bleibt. 

Artikel 16 – Rechtswahl und Gerichtsstand  
16.1  Für alle Verträge von Impex Barneveld B.V. gilt ausschließlich niederländisches Recht.
16.2  Sofern eine Streitigkeit laut Gesetz der Zuständigkeit eines Gerichts unterliegt, wird als Gerichtsstand je nach Entscheidung von Impex Barneveld B. V. das Gericht Rechtbank Gelderland in Arnheim (Niederlande) oder der laut Gesetz zuständige Richter gewählt.

Let's talk about water


    Barneveld

  • Impex Barneveld B.V.
  • Harselaarseweg 129
  • 3771 MA Barneveld
  • P.O. Box 20
  • 3770 AA Barneveld
  • Nederland

    Gainesville

  • Impex Gainesville Inc.
  • 2170 Hilton Drive
  • GA 30501 Gainesville
  • P.O. Box 3097
  • GA 30503 Gainesville
  • USA